Bei einer Reise in den Oman müssen Sie sich an die geltenden Einreise- und Einfuhrbestimmungen halten. Wir erklären alle Regeln und Dokumente für die Einreise und welche Dinge Sie lieber zuhause lassen sollten, wenn Sie über die Grenze in den Oman wollen.
Bei Ihrer Ankunft am Grenzschalter beantragen Sie formlos die Einreisegenehmigung, indem Sie den Grenzbeamten Ihre Reisekokumente zur Prüfung übergeben. Halten sie die folgenden Unterlagen bereit:
Wenn Sie mit Minderjährigen in den Oman reisen, dann führen Sie für jedes Kind einen eigenen Reisepass mit noch mindestens sechs Monaten Gültigkeit, ein eigenes eVisum sowie ausreichende Beweisdokumente für die Rechtmäßigkeit Ihrer gemeinsamen Reise mit sich.
Hierzu gehören eine Einverständniserklärung in englischer oder arabischer Sprache, Geburtsurkunden sowie Kopien der Reisepässe beider Elternteile bzw. aller Erziehungsberechtigten.
Bei Ihrer Vorstellung an der Grenze zum Oman bleibt die Entscheidung über Ihre Einreisegenehmigung den Grenzbeamten vorbehalten. Diese sind angehalten, Sie nach den geltenden Reise-, Sicherheits- und Gesundheitsregeln einzuschätzen und können Ihnen ein paar Fragen zu Ihrer Reise stellen.
Sie werden bei der Einreise in den Oman nach folgenden Kriterien beurteilt:
Wenn die Grenzschutzbeamten Sie für einreisetauglich halten, dann bekommen Sie einen Stempel mit dem Ein- und Ausreisedatum in den Reisepass gesetzt und dürfen die Grenze übertreten.
Überprüfen Sie unbedingt die Daten in Ihrem Einreisestempel und lassen Sie sie ggf. korrigieren. Das Ausreisedatum ist für Sie verpflichtend und darf nicht überschritten werden.
Vor und während Ihrer Reise werden Sie an unterschiedlichen Stellen zur Abgabe von Daten aufgefordert. Dies dient der Sicherheit und kann durch Ihre Fluglinie oder am Grenzschalter durch die zuständigen Zoll- und Grenzschutzbeamten passieren.
Mit dem Traveler Registration Form (TRF) melden Sie sich vor Antritt Ihrer Reise in den Oman bei der omanischen Regierung an. Hierbei werden unter anderem die folgenden Informationen verlangt:
Bitte bewahren Sie eine Kopie Ihres TRF auf. Das Reiseregistrierungsformular muss bei Ihrer Ankunft am Einreisehafen vorgelegt werden.
Bevor Sie im Oman durch den Zoll gehen, müssen Sie ein Zollformular ausfüllen, in dem Sie Ihre Identität, Ihre Flugdaten und die von Ihnen mitgeführten Waren angeben. Halten Sie hierfür die folgenden Daten bereit:
Für eine Einreise in den Oman gibt es keine verpflichtenden Impfungen — es sei denn, Sie waren vor Ihrer Reise in einem Gelbfieber- oder Polio-Gebiet.
Wenn Sie sich vor Ihrer Oman-Reise mehr als zwölf Stunden in einem Gelbfiebergebiet aufgehalten haben, dann benötigen Sie für die Einreise eine Gelbfieberimpfung. Bei der Einreise aus einem Land mit Gefahr der Verschleppung von Poliomyelitis (Kinderlähmung) ist eine Polio-Impfung vorgeschrieben.
Des weiteren werden Immunisierungen gegen Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus und Tollwut sowie die Standard-Impfungen für Kinder empfohlen.
Bei Ihrer Einreise in den Oman müssen Sie einen Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung erbringen, deren Laufzeit mindestens einen Monat beträgt.
Halten Sie sich unbedingt an die geltenden Einfuhrbestimmungen im Oman, die die Mitnahme von Zahlungsmitteln, Genussmitteln, Wertgegenständen, Tierprodukten, Lebensmitteln und anderen Waren streng regeln. Sämtliche Gepäckstücke werden durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden.
Bei der Einreise in den Oman können Sie die folgenden Warenmengen steuerfrei mit über die Grenze nehmen:
Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden.
Zahlungsmittel und Schmuck ab einem Wert von 6.000 Omanischen Rial (ca. 13.000 €) müssen in der Zollerklärung angemeldet werden.
Wenn Sie mit Medikamenten in den Oman reisen, dann führen Sie stets ein englischsprachiges oder arabischsprachiges Schreiben des verschreibenden Arztes, das Rezept sowie die Originalverpackung mit.
Informieren Sie sich außerdem, ob die von Ihnen mitgeführte Substanz im Oman illegal ist, denn die Einfuhr und der Besitz von Drogen werden hier als sehr schwere Vergehen behandelt.
Die folgenden Dinge dürfen Sie nicht mit in den Oman bringen:
Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden.