Einreisebestimmungen für die Türkei

Bei einer Reise in die Türkei müssen Sie sich an die geltenden Einreisebestimmungen halten. Wir informieren Sie über die aktuellen Regeln, alle notwendigen Dokumente für die Einreise sowie die neuesten Einfuhrbestimmungen.

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Reisedokumente für die Türkei-Einreise

Wenn Sie in die Türkei einreisen wollen, dann müssen Sie den Grenzbeamten am Flughafen oder Ihrem Einreisepunkt eine Reihe von Dokumenten vorlegen. Dazu gehören:

  • Ihr Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach Ihrer Ankunft in der Türkei gültig sein wird
  • Je nach Nationalität und Einreisegrund: Ihr gültiges E-Visum (Ausdruck der Genehmigung) oder Visum
  • Ihre Hotelreservierungen für den Türkei-Aufenthalt
  • Ihr Rück- oder Weiterreiseticket
  • Bei Geschäftsreisen: Einladungsschreiben von Firmen oder Organisationen

In Einzelfällen können von Ihnen auch Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt und die Rückreise sowie Einreisegenehmigungen für Ihre nächsten Reiseländer (gemäß Ihres Rück- oder Weiterreisetickets) verlangt werden.

Türkei-Einreise mit Kindern

Sowohl die Fluggesellschaften als auch die türkischen Grenzbeamten achten darauf, dass Minderjährige auf ihren Reisen sicher sind. Wenn Sie mit Kindern reisen, empfehlen wir die Mitnahme der folgenden Dokumente:

  • Eine von beiden Eltern oder dem gesetzlichen Vormund unterzeichnete Einverständniserklärung zur Reise
  • Die Einverständniserklärung des Kindes zur Reise (Unterschrift des Kindes)
  • Eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Den Reisepass des Kindes zusammen mit seinem E-Visum
  • Kopien der Personalausweise bzw. Reisepässe aller gesetzlichen Vertreter

Voraussetzungen für die Türkei-Einreise

Ihre Einreisegenehmigung für die Türkei hängt von der Entscheidung der zuständigen Grenzbeamten ab, die Sie bei Ihrem Erscheinen an der Grenze nach folgenden Kriterien beurteilen:

  • Reisen Sie wirklich aus dem Grund ein, für den Ihr E-Visum oder Visum ausgestellt wurde?
  • Stimmen die Daten aus Ihrem Reisepass mit den Daten in Ihrem E-Visum oder Visum überein?
  • Könnten Sie eine Gefahr für das Land oder die türkische Bevölkerung darstellen (z. B. aufgrund von Krankheiten)?
  • Planen Sie, die Türkei vor dem Ablauf Ihres E-Visums oder Visums wieder zu verlassen?

Wenn die Beamten Sie nach der Sichtung Ihrer Dokumente und einer kurzen Befragung für geeignet halten, dann dürfen Sie die Grenze zur Türkei übertreten.

Reisesicherheit und Zoll in der Türkei

Noch vor Ihrer Einreise müssen Sie der türkischen Regierung einige persönliche Daten und Reisedaten übermitteln, die sowohl für die Sicherheit als auch für Zollfragen relevant sind. Hierzu gehört auch das türkische Einreiseformular, das Sie von Ihrer Flug- bzw. Reisegesellschaft übermittelt bekommen.

Einreiseformular für die Türkei

Internationale Reisende ab zwölf Jahren müssen vor der Einreise in die Türkei das türkische Einreiseformular ausfüllen. In dem dreiteiligen Fragebogen müssen Sie die folgenden Daten hinterlassen:

  • Name
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnort
  • Reisepassnummer
  • E-Mail Adresse
  • Einreisedatum
  • Telefonnummer
  • Art der Einreise (Flugzeug, Schiff, Auto usw.)
  • Name des Transportunternehmens
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Adresse Ihrer ersten Unterkunft in der Türkei
  • Länder, die Sie in den vergangenen 10 Tagen besucht haben

Nach Vervollständigung des Formulars wird Ihnen ein Genehmigungscode („HES-Code“) übermittelt, den Sie sorgfältig aufbewahren müssen. Die Kontrolle aller vollständigen Daten erfolgt in der Regel bereits beim Check-In, spätestens aber bei der Einreise in die Türkei.

Impfungen für die Türkei

Es gibt keine verpflichtenden Impfungen für Reisen in die Türkei. Es werden jedoch die Standardimpfungen für Kinder sowie Impfungen gegen COVID-19 und Hepatitis A und B empfohlen.

Versicherungen für Türkei-Reisen

Für die Einreise in die Türkei sind keine Versicherungen vorgeschrieben. Wir empfehlen Ihnen jedoch den Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die Ihnen vor Ort einen ausreichenden Schutz bietet.

Einfuhrbestimmungen für die Türkei

Die Einfuhr von Waren in die Türkei ist streng geregelt. Halten Sie sich unbedingt an die geltenden Einfuhrbestimmungen, um keinen Ärger mit den türkischen Zollbehörden zu bekommen.

Erlaubte Einfuhrmengen in der Türkei

Die folgenden Warenmengen dürfen Sie mit über die Grenze in die Türkei nehmen, ohne sie im Zollformular zu deklarieren:

  • 600 Zigaretten
  • 100 Zigarillos (max. 3 g/Stück)
  • 50 Zigarren
  • 250 g Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier)
  • 250 g Pfeifentabak (nur für Reisende über 18 Jahre)
  • 1 Liter Getränke mit Alkoholgehalt über 22 %
  • 1 Liter Getränke mit Alkoholgehalt bis zu 22 % (nur für Reisende über 18 Jahre)
  • 1 kg Kaffee
  • 1 kg löslicher Kaffee
  • 1 kg Tee
  • 1 kg Schokolade
  • 1 kg Süßwaren
  • 600 ml Parfum und Lotionen (verschiedene Sorten à 120 ml sind erlaubt)
  • Persönliche Gegenstände und Geschenke bis zu einem Wert von 300 €
  • Persönliche Kleidung, Stoffe und Reiseutensilien
  • Kleine elektronische Geräte und Musikinstrumente für den persönlichen Gebrauch
  • Persönliche Sport- und Campingausrüstung
  • Kinderspielzeug und Kinder-Equipment für den persönlichen Gebrauch
  • Schmuck bis zu einem Wert von 15.000 $

Die Einfuhr von Devisen in die Türkei ist unbegrenzt, die Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 USD oder Gegenwert in TRY gestattet.

Deklarierungspflicht bei der Einreise in die Türkei

Wenn Sie die folgenden Dinge mit in die Türkei nehmen wollen, müssen Sie sie in der Zollerklärung anmelden:

  • Wertvolle Gegenstände wie z. B. Schmuck ab einem Wert von 15.000 $
  • Lebende Tiere wie z. B. einen Hund oder eine Katze (Chip oder Tattoo, medizinisches Gutachten, Herkunftsnachweis und Impfpass mit Tollwutimpfung sind Pflicht.)

Verbotene Waren bei Reisen in die Türkei

Die folgenden Dinge dürfen Sie nicht mit in die Türkei nehmen:

  • Waffen, Munition, Sprengstoff, Feuerwerkskörper, radioaktive Stoffe
  • Drogen / Betäubungsmittel
  • Jugendgefährdende Schriften und Medien
  • Verfassungswidrigen Schriften
  • Rohdiamanten
  • Lebens- und Futtermittel
  • Gefälschte Markenwaren