Kenia, ein ostafrikanisches Land von beeindruckender landschaftlicher Vielfalt und kulturellem Reichtum, ist weltberühmt für ihre Safaris in Nationalparks wie der Maasai Mara, den Großen Afrikanischen Grabenbruch, den Mount Kenya und ihre malerischen Küsten am Indischen Ozean. Um die Einreise für internationale Besucher zu erleichtern und den Tourismus zu fördern, hat Kenia Anfang 2024 sein Visasystem grundlegend reformiert: Für alle ausländischen Staatsangehörigen (mit wenigen Ausnahmen, z.B. für Bürger bestimmter ostafrikanischer Partnerstaaten) ist nun vor Reiseantritt eine Electronic Travel Authorization (ETA) erforderlich. Diese ETA ersetzt die bisherigen Besuchervisa.
Ja, seit Januar 2024 benötigen fast alle ausländischen Staatsangehörigen, die nach Kenia einreisen möchten, unabhängig von ihrem Herkunftsland, vor Reiseantritt eine Electronic Travel Authorization (ETA). Dies gilt für touristische Aufenthalte, Geschäftsreisen, Familienbesuche und andere kurzfristige Aufenthalte.
Ausnahmen von der ETA-Pflicht:
Wichtig: Die ETA ist keine Visum im traditionellen Sinne, sondern eine elektronische Reisegenehmigung, die vorab online eingeholt werden muss. Ohne eine gültige ETA ist die Beförderung nach Kenia und die Einreise in der Regel nicht möglich. Das frühere System von E-Visa, Visa bei Ankunft oder Visumbefreiungen für bestimmte Nationalitäten (außerhalb der EAC-Regelungen) für Kurzaufenthalte wurde durch die ETA-Pflicht ersetzt.
Für längerfristige Aufenthalte wie Arbeit, Studium oder Daueraufenthalt sind weiterhin spezifische Genehmigungen (Permits/Passes) erforderlich, die gesondert beantragt werden müssen.
Mit der Einführung der ETA hat sich der Fokus für Kurzaufenthalte verschoben. Für längere oder spezifische Aufenthalte bleiben separate Genehmigungen bestehen.
Die ETA ist eine obligatorische elektronische Reisegenehmigung für alle internationalen Besucher (außer den oben genannten Ausnahmen), die Kenia für Tourismus, Geschäftsgespräche, Konferenzen, Familienbesuche oder andere kurzfristige Zwecke besuchen. Sie dient der Vorabprüfung von Reisenden. Jede ETA ist in der Regel für eine einmalige Einreise gültig, und für jede neue Reise nach Kenia muss eine neue ETA beantragt werden. Die erlaubte Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise festgelegt, orientiert sich aber meist an der üblichen Dauer für touristische oder geschäftliche Kurzaufenthalte (z.B. bis zu 90 Tage).
Wesentliche Voraussetzungen:
Für Personen, die beabsichtigen, länger in Kenia zu bleiben oder spezifische Aktivitäten wie Arbeiten, Studieren oder einen Daueraufenthalt anstreben, sind spezielle Genehmigungen (Permits oder Passes) erforderlich. Diese werden vom Directorate of Immigration Services in Kenia oder in einigen Fällen über kenianische Botschaften/Hochkommissariate im Ausland beantragt und sind nicht mit der ETA für Kurzbesuche zu verwechseln.
Wichtige Unterkategorien:
Wesentliche Voraussetzungen:
Hinweis zu früheren Visakategorien: Bitte beachten Sie, dass frühere Visatypen wie das Single Entry Tourist/Business e-Visa, Multiple Entry Visa oder Transit Visa für Besucher durch die nun obligatorische ETA ersetzt wurden. Informationen zu diesen alten Kategorien sind für Kurzaufenthalte nicht mehr relevant.
Die Einführung des ETA-Systems durch Kenia stellt eine signifikante Modernisierung der Einreiseverfahren dar, die darauf abzielt, den Prozess für internationale Besucher zu vereinheitlichen und zu beschleunigen. Dennoch bleibt eine sorgfältige Vorbereitung und die rechtzeitige Beantragung der ETA vor Reiseantritt unerlässlich. Achten Sie darauf, ausschließlich das offizielle ETA-Portal der kenianischen Regierung für Ihren Antrag zu nutzen. Denken Sie auch an die Notwendigkeit einer Gelbfieberimpfbescheinigung, falls Sie aus einem Risikogebiet einreisen. Kenia ist ein Land von außergewöhnlicher Schönheit und Gastfreundschaft; der Respekt vor der lokalen Kultur und den Naturschutzbemühungen trägt zu einem positiven Reiseerlebnis bei. OnlineVisa.de ist bestrebt, Ihnen klare und aktuelle Informationen bereitzustellen. Diese können jedoch eine individuelle Prüfung der offiziellen Regierungsquellen und keine Rechtsberatung ersetzen.