Visum Oman

Das Sultanat Oman, an der südöstlichen Küste der Arabischen Halbinsel gelegen, ist ein Land von faszinierender natürlicher Schönheit und reichem kulturellem Erbe. Es lockt Besucher mit dramatischen Gebirgszügen, weitläufigen Wüsten, unberührten Küstenabschnitten und traditionellen Souks. Der Oman hat seine Visapolitik in den letzten Jahren modernisiert, wobei das E-Visa-System eine zentrale Rolle spielt und bestimmten Nationalitäten unter Auflagen auch eine visumfreie Einreise für Kurzaufenthalte ermöglicht wird. Ein klares Verständnis der geltenden Einreisebestimmungen ist für eine reibungslose Reise in dieses gastfreundliche Sultanat unerlässlich.

Benötige ich ein Visum für den Oman?

Ob Sie für die Einreise in das Sultanat Oman ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, der geplanten Aufenthaltsdauer und dem Reisezweck ab.

Visumbefreiung / Bedingte visumfreie Einreise:

  • GCC-Staatsangehörige: Bürger der Mitgliedsstaaten des Golf-Kooperationsrates (GCC: Bahrain, Kuwait, Katar, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate) benötigen kein Visum für die Einreise in den Oman.
  • Bedingte visumfreie Einreise für bis zu 14 Tage: Staatsangehörige von über 100 Ländern (darunter Deutschland, Österreich, die Schweiz und viele andere europäische Nationen, USA, Kanada, Australien) können für touristische Zwecke bis zu 14 Tage visumfrei in den Oman einreisen. Diese Regelung ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft: Vorlage einer bestätigten Hotelbuchung, einer gültigen Krankenversicherung, die den Oman abdeckt, und eines bestätigten Rückflugtickets. Es handelt sich hierbei nicht um ein "Visum bei Ankunft" im klassischen Sinne, sondern um eine bedingte Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte.

E-Visum (Elektronisches Visum): Für die meisten anderen Nationalitäten oder für Aufenthalte, die über die 14-tägige bedingte visumfreie Periode hinausgehen, ist die Beantragung eines E-Visums vor Reiseantritt der Standardweg. Das E-Visum ist für touristische und kurzfristige geschäftliche Aufenthalte verfügbar.

Visum bei Ankunft (Visa on Arrival): Diese Möglichkeit wurde weitgehend durch das E-Visa-System und die bedingte 14-tägige visumfreie Einreise ersetzt und ist nur noch in sehr begrenzten Ausnahmefällen oder für bestimmte, seltenere Kategorien verfügbar. Es wird dringend davon abgeraten, sich ohne vorherige Klärung auf ein Visum bei Ankunft zu verlassen.

Visum über Botschaft/Konsulat: Für längerfristige Aufenthalte (z.B. Arbeit, Studium, Familienzusammenführung) oder wenn die Kriterien für ein E-Visum nicht erfüllt werden, muss ein entsprechendes Visum bei einer omanischen Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden. Diese Visa erfordern oft einen Sponsor im Oman.

Die Überprüfung der aktuellen Bestimmungen auf dem offiziellen E-Visa-Portal der Royal Oman Police (ROP) ist vor jeder Reise dringend anzuraten.

Visa-Kategorien für den Oman

Der Oman bietet verschiedene Visakategorien an, die sich primär in der Aufenthaltsdauer und dem Zweck unterscheiden:

Visumbefreiung und bedingte visumfreie Einreise für Kurzaufenthalte

GCC-Staatsbürger genießen volle Visumfreiheit. Bürger vieler anderer Länder (über 100 Nationalitäten, darunter die meisten westlichen Industrienationen) können für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen ohne vorheriges Visum einreisen, sofern sie spezifische Bedingungen erfüllen.

Wesentliche Voraussetzungen für die 14-tägige bedingte visumfreie Einreise:

  • Dokumente: Reisepass des berechtigten Landes (Gültigkeit mindestens 6 Monate ab Einreisedatum), bestätigte Hotelreservierung für die Dauer des Aufenthalts, gültige internationale Krankenversicherung, die eine Behandlung im Oman abdeckt, bestätigtes Rückflugticket.
  • Antragsprozess: Kein formeller Visumantrag vorab erforderlich, die Erfüllung der Bedingungen wird bei Einreise geprüft.
  • Gebühren: Keine Visagebühr für diesen spezifischen 14-tägigen Aufenthalt unter den genannten Bedingungen.

E-Visum (Elektronisches Visum) für touristische und Besuchsaufenthalte

Das E-Visum ist der Standardweg für Touristen oder Besucher, die länger als 14 Tage bleiben möchten oder nicht unter die bedingte visumfreie Einreise fallen. Es gibt verschiedene Typen von Touristen-E-Visa:

  • Typ 26A (Unsponsored Visit Visa): Erlaubt eine einmalige Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 10 Tagen.
  • Typ 26B (Unsponsored Visit Visa): Erlaubt eine einmalige Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Dies ist das gängigste Touristen-E-Visum.
  • Typ 36B (Unsponsored Visit Visa, Multiple Entry): Gültig für ein Jahr, erlaubt mehrfache Einreisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von jeweils 30 Tagen pro Besuch.

Wesentliche Voraussetzungen (z.B. für Typ 26B):

  • Dokumente: Kopie der Datenseite des Reisepasses (Gültigkeit mindestens 6 Monate ab dem geplanten Einreisedatum), aktuelles digitales Passfoto. Je nach Nationalität und spezifischem E-Visa-Typ können während des Online-Antrags zusätzliche Nachweise wie Hotelbuchung oder Rückflugticket verlangt werden.
  • Antragsprozess: Online-Antrag über das offizielle E-Visa-Portal der Royal Oman Police (evisa.rop.gov.om). Erstellung eines Benutzerkontos, Ausfüllen des Antragsformulars, Hochladen der Dokumente und Online-Zahlung der Gebühr. Das genehmigte E-Visum wird per E-Mail zugestellt und sollte ausgedruckt mitgeführt werden.
  • Gebühren (Stand Mai 2025, Änderungen vorbehalten):
    • Typ 26A (10 Tage): ca. 5 OMR (Omanische Rial)
    • Typ 26B (30 Tage): ca. 20 OMR
    • Typ 36B (1 Jahr, mehrfache Einreise): ca. 50 OMR
  • Detaillierte Informationen zum E-Visum für den Oman

E-Visum für in GCC-Staaten ansässige Ausländer (GCC Resident Visit Visa)

Spezielle E-Visa-Typen (z.B. 29A für einmalige Einreise, 29B für mehrfache Einreise) für Ausländer, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung in einem GCC-Staat besitzen und bestimmten Berufsgruppen angehören, sowie deren Familienangehörige.

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Dokumente: Reisepasskopie, Kopie der GCC-Aufenthaltsgenehmigung (beide oft mit Mindestgültigkeit von 3-6 Monaten), digitales Passfoto. Der Antragsteller muss einer vom Oman genehmigten Berufsgruppe angehören.
  • Antragsprozess: Online über das ROP E-Visa-Portal.
  • Gebühren: Z.B. ca. 5 OMR für Typ 29A (Stand Mai 2025).

Visa mit Sponsor / Langzeitvisa (Beantragung über Botschaft/Konsulat und Sponsor)

Für Aufenthalte, die über touristische oder kurzfristige geschäftliche Zwecke hinausgehen, wie z.B. Arbeitsaufnahme, Studium, Investition oder Familienzusammenführung (um bei einem in Oman ansässigen Familienmitglied zu leben). Diese Visa erfordern in der Regel einen Sponsor im Oman (z.B. Arbeitgeber, Bildungseinrichtung, Familienmitglied mit Wohnsitz im Oman).

Wichtige Unterkategorien: Arbeitsvisum (Employment Visa), Familienanschlussvisum (Family Joining Visa / Family Residence Visa), Studentenvisum (Student Residence Visa), Investorenvisum (Investor Residence Visa).

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Dokumente: Gültiger Reisepass, Passfotos, spezifische Antragsformulare, offizielle Dokumente des Sponsors im Oman (z.B. Arbeitsvertrag und Genehmigung des Arbeitsministeriums, Handelsregisterauszug, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden – oft beglaubigt), Bildungsnachweise, polizeiliches Führungszeugnis, medizinische Untersuchungsergebnisse von zugelassenen Kliniken.
  • Antragsprozess: Der Prozess wird üblicherweise vom Sponsor im Oman bei den zuständigen omanischen Behörden (z.B. Ministerium für Arbeit, Royal Oman Police) initiiert. Nach Erhalt der ersten Genehmigungen muss der Antragsteller möglicherweise weitere Formalitäten bei der omanischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Wohnsitzland erledigen, einschließlich der Einreichung von Dokumenten und ggf. biometrischen Daten.
  • Gebühren: Variieren stark je nach Visumtyp und sind oft vom Sponsor zu entrichten oder Teil eines komplexeren Gebührenschemas.

Visum für den Oman: Das sollten Sie abschließend beachten

Der Oman bietet mit seinem gut ausgebauten E-Visa-System und der Möglichkeit der bedingten visumfreien Einreise für Kurzaufenthalte für viele Nationalitäten attraktive und relativ unkomplizierte Einreisemodalitäten. Dennoch ist es unerlässlich, sich vor jeder Reiseplanung detailliert über die spezifischen, für die eigene Nationalität und den Reisezweck geltenden Bestimmungen zu informieren. Konsultieren Sie hierfür stets das offizielle E-Visa-Portal der Royal Oman Police (evisa.rop.gov.om) und gegebenenfalls die Webseiten der omanischen Auslandsvertretungen. Besucher sollten zudem die lokalen Gesetze, Traditionen und kulturellen Gepflogenheiten respektieren, um einen angenehmen und respektvollen Aufenthalt zu gewährleisten. OnlineVisa.de ist bestrebt, Ihnen einen umfassenden Leitfaden zu bieten, kann jedoch eine individuelle Prüfung der offiziellen Quellen und keine Rechtsberatung ersetzen. Mit der richtigen Vorbereitung steht einer Entdeckungsreise durch das faszinierende Sultanat Oman nichts im Wege.