Visum Saudi-Arabien

Das Königreich Saudi-Arabien, das größte Land auf der Arabischen Halbinsel, ist das Herz des Islam und Heimat der heiligen Stätten Mekka und Medina. Traditionell bekannt für seine immense Ölproduktion und als Ziel für religiöse Pilgerfahrten (Haddsch und Umrah), hat sich Saudi-Arabien in den letzten Jahren verstärkt dem internationalen Tourismus geöffnet. Mit der Einführung von E-Visa und Visa bei Ankunft für viele Nationalitäten sind die historischen, kulturellen und natürlichen Schätze des Landes – von antiken Nabatäer-Stätten wie Al-Ula bis zu modernen Metropolen und den Wüstenlandschaften des Rub al-Chali – zugänglicher geworden. Das Verständnis der Visabestimmungen ist entscheidend für jede Reise in dieses faszinierende und sich wandelnde Königreich.

Benötige ich ein Visum für Saudi-Arabien?

Ja, die meisten ausländischen Staatsangehörigen benötigen für die Einreise in das Königreich Saudi-Arabien ein Visum.

Visumbefreiung: Staatsangehörige der Mitgliedsländer des Golf-Kooperationsrates (GCC) – Bahrain, Kuwait, Oman, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate – sind in der Regel von der Visumpflicht befreit und können mit ihrem nationalen Reisepass oder Personalausweis einreisen.

Touristenvisum (E-Visum oder Visum bei Ankunft): Für Staatsangehörige vieler Länder (ca. 49-60+ Länder, darunter die USA, Kanada, Großbritannien, die meisten Schengen-Staaten, Australien, Japan, China – Liste wird regelmäßig aktualisiert) wurde ein Touristen-E-Visum eingeführt. Diese Nationalitäten können alternativ oft auch ein Visum bei Ankunft (Visa on Arrival) erhalten. Zusätzlich können Inhaber gültiger und mindestens einmal genutzter Touristen- oder Geschäftsvisa für die USA, Großbritannien oder den Schengen-Raum für ein Visum bei Ankunft qualifiziert sein, unabhängig von ihrer Nationalität (es gelten spezifische Bedingungen).

Spezifische Visa (Haddsch, Umrah, Arbeit, Geschäft, Familie etc.): Für andere Reisezwecke wie die Haddsch-Pilgerfahrt, die Umrah (obwohl diese oft auch mit dem Touristen-E-Visum möglich ist), Arbeitsaufnahme, längerfristige Geschäftsbeziehungen oder Familienbesuche (für nicht E-Visa-berechtigte Nationalitäten) sind spezifische Visa erforderlich, die in der Regel über saudische Botschaften, Konsulate oder spezialisierte Agenturen beantragt werden müssen.

Die Überprüfung der genauen Anforderungen für Ihre Nationalität und Ihren Reisezweck bei offiziellen saudischen Stellen ist unerlässlich.

Visa-Kategorien für Saudi-Arabien

Saudi-Arabien bietet eine Reihe von Visa, die auf den jeweiligen Zweck des Aufenthalts zugeschnitten sind:

Visumbefreiung (Visa Exemption)

Gilt primär für Staatsangehörige der Golf-Kooperationsratsländer (GCC: Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, VAE).

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Dokumente: Gültiger Reisepass oder nationaler Personalausweis des GCC-Mitgliedstaates.
  • Antragsprozess: Kein formeller Visumantrag erforderlich.
  • Gebühren: Keine.

Touristen-E-Visum (Electronic Tourist Visa)

Ermöglicht touristische Aktivitäten, Veranstaltungsbesuche, Familien- und Freundesbesuche sowie die Durchführung der Umrah-Pilgerfahrt (außerhalb der offiziellen Haddsch-Saison). Es wird in der Regel als Mehrfacheinreisevisum mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt, das Aufenthalte von bis zu 90 Tagen pro Einreise erlaubt (Gesamtaufenthalt innerhalb des Gültigkeitsjahres oft auf 180 Tage begrenzt). Verfügbar für Staatsangehörige einer ausgewählten Liste von Ländern (ca. 49-60+, wird regelmäßig aktualisiert).

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Dokumente: Reisepass (Gültigkeit mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt in Saudi-Arabien hinaus), digitales Passfoto. Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Eine obligatorische Krankenversicherung, die auch COVID-19 abdeckt, ist im Visumantragsprozess enthalten.
  • Antragsprozess: Online-Antrag über das offizielle saudische E-Visa-Portal. Formular ausfüllen, erforderliche Angaben machen, Gebühr online bezahlen. Die Genehmigung erfolgt oft sehr schnell (innerhalb von Minuten bis Stunden).
  • Gebühren: Die Gesamtgebühr beinhaltet die Visagebühr und die obligatorische Krankenversicherung. Sie beträgt ca. 535 SAR (Saudi-Riyal), was etwa 140-150 USD entspricht (Stand Mai 2025, kann je nach Wechselkurs leicht variieren).
  • Detaillierte Informationen zum E-Visum für Saudi-Arabien

Touristenvisum bei Ankunft (Tourist Visa on Arrival)

Verfügbar für Staatsangehörige derselben Länder, die für das E-Visum berechtigt sind. Zusätzlich können auch Staatsangehörige anderer Länder, die über ein gültiges und mindestens einmal genutztes Touristen- oder Geschäftsvisum der USA, Großbritanniens oder eines Schengen-Landes verfügen, für dieses Visum qualifiziert sein (es gelten spezifische Bedingungen, z.B. Einreise mit einer nationalen Fluggesellschaft Saudi-Arabiens kann für diese Kategorie erforderlich sein). Gilt für Tourismus und Umrah.

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Dokumente: Reisepass (Gültigkeit mindestens 6 Monate). Für Personen, die sich über ein bestehendes US-/UK-/Schengen-Visum qualifizieren: das entsprechende Visum im Pass. Die Zahlung der Gebühr erfolgt per Kredit-/Debitkarte an speziellen Kiosken oder Schaltern im Ankunftsbereich der Flughäfen. Obligatorische Krankenversicherung ist Teil des Prozesses.
  • Antragsprozess: An den dafür vorgesehenen Kiosken oder Schaltern bei der Ankunft an internationalen Flughäfen in Saudi-Arabien.
  • Gebühren: Ähnlich den E-Visum-Gebühren, ca. 480-535 SAR inklusive Versicherung (Stand Mai 2025).

Umrah Visum

Speziell für die Durchführung der Umrah-Pilgerfahrt. Obwohl das Touristen-E-Visum/Visum bei Ankunft die Umrah einschließt, kann ein separates Umrah-Visum für Personen erforderlich sein, die nicht für das Touristenvisum qualifiziert sind, oder wenn sie über spezialisierte, vom Ministerium für Haddsch und Umrah zugelassene Reiseveranstalter buchen. Es gibt auch spezifische E-Visa-Kanäle für Umrah-Pilger.

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Dokumente: Gültiger Reisepass, Passfotos, ausgefülltes Antragsformular, Nachweis von Flug- und Unterkunftsbuchungen über einen zugelassenen Reiseveranstalter, Impfbescheinigungen (z.B. gegen Meningitis).
  • Antragsprozess: In der Regel über vom saudischen Ministerium für Haddsch und Umrah akkreditierte Reisebüros im Heimatland des Pilgers oder über offizielle Online-Plattformen.
  • Gebühren: Variieren und sind oft Teil eines Gesamtpakets des Reiseveranstalters.

Haddsch Visum

Ausschließlich für die Durchführung der jährlichen Haddsch-Pilgerfahrt. Die Vergabe dieser Visa ist streng reguliert, erfolgt nur während der Haddsch-Saison und oft über ein Quotensystem für verschiedene Länder.

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Dokumente: Ähnlich wie beim Umrah-Visum, aber umfangreicher und strenger. Erfordert oft Nachweis der muslimischen Religionszugehörigkeit.
  • Antragsprozess: Ausschließlich über vom Heimatland des Pilgers und von Saudi-Arabien lizensierte Haddsch-Reiseveranstalter.
  • Gebühren: Bestandteil des oft kostspieligen Haddsch-Gesamtpakets.

Geschäfts-/Handelsvisum (Business Visit Visa / Commercial Visit Visa)

Für kurzfristige geschäftliche Zwecke wie Besprechungen, Verhandlungen, Konferenzteilnahmen oder Werkstattbesuche. Erfordert eine Einladung oder Bürgschaft von einem saudischen Unternehmen oder einer saudischen Handelskammer, die über das saudische Außenministerium (MOFA) genehmigt wird.

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Dokumente: Gültiger Reisepass, Passfotos, ausgefülltes Antragsformular, offizielles Einladungsschreiben des saudischen Sponsors (bestätigt von der saudischen Handelskammer oder MOFA), Entsendungsschreiben des eigenen Unternehmens, Handelsregisterauszug des eigenen Unternehmens und des saudischen Partners.
  • Antragsprozess: Der saudische Sponsor initiiert den Prozess, indem er eine Einladungs-/Visumgenehmigungsnummer vom MOFA erhält. Der Antragsteller reicht dann seinen Antrag bei einer saudischen Botschaft/einem Konsulat oder einem autorisierten Visa-Dienstleistungszentrum unter Angabe dieser Genehmigungsnummer ein.
  • Gebühren: Variieren je nach Nationalität und Bearbeitungszeit.

Arbeitsvisum (Employment Visa)

Für eine langfristige Beschäftigung in Saudi-Arabien. Dieser Prozess ist komplex und erfordert die Bürgschaft eines saudischen Arbeitgebers, der die meisten administrativen Schritte im Voraus in Saudi-Arabien erledigen muss.

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Dokumente: Gültiger Reisepass, Passfotos, unterzeichneter Arbeitsvertrag, beglaubigte Bildungs- und Berufsqualifikationsnachweise, polizeiliches Führungszeugnis, medizinischer Untersuchungsbericht von einer von der Botschaft zugelassenen Klinik. Der saudische Arbeitgeber muss eine Visablockgenehmigung von den zuständigen saudischen Ministerien (z.B. Ministerium für Humanressourcen und Soziale Entwicklung) einholen.
  • Antragsprozess: Nachdem der Arbeitgeber die Visagenehmigung ("Visa Block Number") erhalten hat, stellt der Arbeitnehmer den Visumantrag bei der saudischen Botschaft/dem Konsulat in seinem Heimatland. Oft ist die Abgabe von biometrischen Daten erforderlich.
  • Gebühren: Erheblich und vielschichtig (Visagebühren, Beglaubigungskosten, medizinische Untersuchung etc.).

Familienbesuchsvisum (Family Visit Visa) & Aufenthaltsvisum für Angehörige (Residence Visa for Dependents)

Das Familienbesuchsvisum ist für den temporären Besuch von Familienangehörigen, die in Saudi-Arabien ansässig sind (Inhaber einer "Iqama" - Aufenthaltsgenehmigung) oder saudische Staatsbürger sind. Das Aufenthaltsvisum für Angehörige ("Dependent Visa") ist für Ehepartner und Kinder von ausländischen Arbeitnehmern mit Iqama, die mit diesen in Saudi-Arabien leben möchten.

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Familienbesuchsvisum: Einladung/Genehmigung vom MOFA, initiiert vom Gastgeber in Saudi-Arabien, Nachweis der Verwandtschaft, Reisepasskopien.
  • Aufenthaltsvisum für Angehörige: Nachweis der Anstellung und Iqama des Hauptverdieners in Saudi-Arabien, Heiratsurkunde (für Ehepartner), Geburtsurkunden (für Kinder), beglaubigte Dokumente, medizinische Untersuchung.
  • Antragsprozess: Der Prozess wird in der Regel vom Gastgeber/Arbeitgeber in Saudi-Arabien initiiert. Anschließend erfolgt die Antragsstellung bei der saudischen Botschaft/dem Konsulat.
  • Gebühren: Variieren.

Visum für Saudi-Arabien: Das sollten Sie abschließend beachten

Saudi-Arabien hat in den letzten Jahren bemerkenswerte Schritte unternommen, um seine Türen für internationale Besucher, insbesondere Touristen, zu öffnen. Die Einführung des E-Visums und des Visums bei Ankunft hat die Reiseplanung erheblich vereinfacht. Dennoch ist es von größter Bedeutung, sich der lokalen Gesetze, Traditionen und kulturellen Gepflogenheiten bewusst zu sein und diese während des Aufenthalts strikt zu respektieren. Da sich Visabestimmungen und Einreisevorschriften ändern können, ist es unerlässlich, vor jeder Reise die aktuellsten Informationen auf den offiziellen Webseiten der saudischen Regierung, wie dem Außenministerium (MOFA), dem Tourismusportal "Visit Saudi" (www.visitsaudi.com) und den Webseiten der saudischen Botschaften oder Konsulate, einzuholen. Onlinevisa.de unterstützt Sie mit umfassenden Informationen, diese können jedoch keine individuelle Rechtsberatung oder die Konsultation offizieller Quellen ersetzen. Eine gut informierte und respektvolle Herangehensweise wird Ihnen helfen, die einzigartigen Erfahrungen, die Saudi-Arabien zu bieten hat, voll auszuschöpfen.