Visum Sri Lanka

Sri Lanka, die "Perle des Indischen Ozeans", ist ein Inselstaat südlich von Indien, der für seine atemberaubende Naturschönheit – von goldenen Stränden über üppige Teeplantagen bis hin zu nebelverhangenen Bergen – sowie sein reiches kulturelles Erbe mit antiken Tempeln und Kolonialarchitektur bekannt ist. Für die meisten ausländischen Besucher ist für die Einreise eine Genehmigung erforderlich. Das primäre System hierfür ist die Electronic Travel Authorization (ETA). Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Sri Lanka zur Förderung des Tourismus gelegentlich spezielle Visumbefreiungsprogramme für bestimmte Länder und Zeiträume auflegt. Daher ist eine Überprüfung der aktuellsten Bestimmungen vor jeder Reise unerlässlich.

Benötige ich ein Visum bzw. eine ETA für Sri Lanka?

Ja, in der Regel benötigen die meisten ausländischen Staatsangehörigen für die Einreise nach Sri Lanka eine Electronic Travel Authorization (ETA) oder ein Visum.

Visumbefreiung: Staatsangehörige einiger weniger Länder (traditionell z.B. Singapur, Malediven, Seychellen) sind von der Visumpflicht für kurze touristische Aufenthalte befreit. Wichtiger Hinweis für Mai 2025: Sri Lanka hat in der jüngeren Vergangenheit wiederholt Pilotprogramme zur Visumbefreiung für Bürger aus verschiedenen Ländern (darunter auch wichtige touristische Quellmärkte wie Indien, China, Russland sowie einige europäische Länder) für touristische Kurzaufenthalte initiiert. Diese Programme sind oft zeitlich begrenzt und an spezifische Bedingungen geknüpft. Es ist daher absolut entscheidend, vor Ihrer Reise die aktuellsten Informationen auf den offiziellen Regierungswebseiten zu prüfen, ob ein solches Programm für Ihre Nationalität aktiv ist und welche Bedingungen gelten.

Electronic Travel Authorization (ETA): Für die Mehrheit der Reisenden aus Ländern, die nicht unter eine aktuelle Visumbefreiungsregelung fallen, ist die ETA das Standardverfahren für touristische Aufenthalte, Kurzgeschäftsreisen und Transit. Sie muss online vor Reiseantritt beantragt werden.

Visum bei Ankunft (Visa on Arrival): Unter bestimmten Umständen und für einige Nationalitäten kann eine ETA oder ein Kurzzeitvisum auch bei Ankunft am Bandaranaike International Airport in Colombo beantragt werden. Dies wird jedoch nicht generell empfohlen, da es zu Wartezeiten führen kann und die Gebühren höher sein können als bei der Online-ETA-Beantragung. Die Verfügbarkeit kann auch von aktuellen Sonderregelungen (wie den oben genannten Pilotprogrammen) beeinflusst werden.

Visum über eine sri-lankische Auslandsvertretung: Für längere Aufenthalte (über die von der ETA erlaubte Dauer hinaus) oder für spezifische Zwecke wie Arbeit, Studium, Freiwilligenarbeit oder Familienzusammenführung ist ein Visum erforderlich, das vorab bei einer sri-lankischen Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden muss.

Visa-Kategorien für Sri Lanka

Sri Lanka unterscheidet hauptsächlich zwischen der ETA für Kurzaufenthalte und traditionellen Visa für längere oder spezifische Aufenthalte.

Visumbefreiung (Visa Exemption)

Gilt für Staatsangehörige weniger Länder für touristische Kurzaufenthalte (oft bis zu 30 Tage). Zusätzlich können zeitlich begrenzte, breiter angelegte Visumbefreiungs-Pilotprogramme für Touristen aus ausgewählten Ländern aktiv sein. Diese zielen darauf ab, den Tourismussektor zu stärken.

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Dokumente: Gültiger Reisepass (in der Regel mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten ab Einreisedatum), Nachweis eines Rück- oder Weiterflugtickets, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung des Aufenthalts. Für Pilotprogramme können spezifische Bedingungen gelten.
  • Antragsprozess: Für regulär befreite Nationalitäten: kein formeller Antrag. Für Pilotprogramme: Die Bedingungen (z.B. vorherige Online-Registrierung auch ohne Gebühr) müssen geprüft werden.
  • Gebühren: Keine für die reguläre Befreiung. Bei Pilotprogrammen wird die Visumgebühr oft erlassen.

ETA (Electronic Travel Authorization) für Kurzaufenthalte (Tourismus)

Dies ist das gängigste Verfahren für Touristen. Die ETA wird für Urlaubsreisen, Besuche von Freunden/Verwandten, medizinische Behandlungen, Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen ausgestellt. Sie erlaubt in der Regel einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ab Einreise und ist oft für zwei Einreisen gültig (Double Entry). Eine Verlängerung auf bis zu 180 Tage (und in Ausnahmefällen länger) ist in Sri Lanka möglich.

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Dokumente: Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate ab dem geplanten Einreisedatum gültig), bestätigtes Rückflugticket, Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel.
  • Antragsprozess: Der Antrag erfolgt online über das offizielle ETA-Portal der sri-lankischen Regierung www.eta.gov.lk. Das Formular muss ausgefüllt und die Gebühr online bezahlt werden (es sei denn, es gilt eine Gebührenbefreiung im Rahmen eines Pilotprogramms). Die ETA-Genehmigung wird in der Regel sehr schnell (oft innerhalb von Minuten bis Stunden) per E-Mail zugesandt und sollte ausgedruckt mitgeführt werden.
  • Gebühren: Variieren je nach Nationalität (z.B. ca. 50 USD für viele Länder). Für Staatsangehörige von SAARC-Ländern gelten oft reduzierte Raten oder Gebührenbefreiungen. Im Rahmen von speziellen Tourismusförderprogrammen können die ETA-Gebühren für bestimmte Nationalitäten temporär erlassen werden – dies muss tagesaktuell geprüft werden.
  • Detaillierte Informationen zum ETA für Sri Lanka

ETA (Electronic Travel Authorization) für Kurzaufenthalte (Geschäftlich)

Für kurzfristige geschäftliche Aktivitäten wie Teilnahme an Konferenzen, Workshops, Seminaren, Verhandlungen oder kurzfristigen Schulungsprogrammen. Die Gültigkeit und Verlängerungsmöglichkeiten sind oft ähnlich wie bei der touristischen ETA (bis zu 30 Tage, Double Entry, verlängerbar).

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Dokumente: Ähnlich wie bei der touristischen ETA. Zusätzlich können Nachweise über den geschäftlichen Zweck der Reise verlangt werden (z.B. Einladungsschreiben eines sri-lankischen Unternehmens, Registrierung für eine Konferenz).
  • Antragsprozess: Online-Antrag über das offizielle ETA-Portal (www.eta.gov.lk) unter Auswahl des Geschäftszwecks.
  • Gebühren: Oft etwas höher als die touristische ETA (z.B. ca. 60 USD für viele Länder, Stand Mai 2025), es sei denn, es gelten Gebührenbefreiungen.
  • Detaillierte Informationen zum ETA für Sri Lanka

ETA (Electronic Travel Authorization) für Transit

Für Reisende, die über Sri Lanka in ein anderes Land transitieren. Diese ETA ist in der Regel für bis zu 2 Tage (48 Stunden) gültig und erlaubt keinen touristischen Aufenthalt.

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Dokumente: Gültiger Reisepass, Nachweis der Weiterreise (gültiges Visum für das Zielland und/oder Weiterflugticket innerhalb von 48 Stunden).
  • Antragsprozess: Online-Antrag über das offizielle ETA-Portal.
  • Gebühren: Oft kostenlos oder sehr gering (z.B. 0-10 USD, Stand Mai 2025).
  • Detaillierte Informationen zum ETA für Sri Lanka

Visum bei Ankunft (Visa on Arrival)

Für Reisende, die aus triftigen Gründen keine ETA vorab beantragen konnten, oder für bestimmte Nationalitäten, kann unter Umständen eine ETA/ein Visum bei Ankunft am Bandaranaike International Airport (CMB) in Colombo erteilt werden. Die vorherige Beantragung einer ETA online wird jedoch dringend empfohlen, um Verzögerungen und höhere Gebühren zu vermeiden.

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Dokumente: Gültiger Reisepass (mind. 6 Monate), Rückflugticket, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, ausgefüllte Einreisekarte.
  • Antragsprozess: Am "Visa on Arrival" Schalter im Flughafen.
  • Gebühren: In der Regel höher als bei der Online-ETA-Beantragung (z.B. ca. 60 USD für touristische ETA bei Ankunft, Stand Mai 2025).

Visa von einer sri-lankischen Auslandsvertretung (für längere Aufenthalte/spezifische Zwecke)

Für Aufenthalte, die über die Gültigkeitsdauer einer ETA hinausgehen, oder für spezifische Zwecke wie Beschäftigung, Studium, Investitionen, Freiwilligenarbeit, Familienzusammenführung oder journalistische Tätigkeiten ist ein Visum erforderlich, das vor Reiseantritt bei einer sri-lankischen Botschaft oder einem Generalkonsulat beantragt werden muss. Dies sind oft "Entry Visas", die nach Ankunft in Sri Lanka in eine Aufenthaltsgenehmigung (Residence Permit) umgewandelt werden müssen.

Wichtige Unterkategorien: Residence Visa für Arbeitnehmer, Investoren, Studenten, Kleriker, Ehepartner von sri-lankischen Staatsbürgern, Personen im Ruhestand.

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Dokumente: Gültiger Reisepass, ausgefülltes Antragsformular der jeweiligen Botschaft, Passfotos, detaillierte Unterlagen, die den spezifischen Reisezweck und die Erfüllung der jeweiligen Kriterien belegen (z.B. Arbeitsvertrag und Genehmigung des Board of Investment oder anderer zuständiger sri-lankischer Behörden, Zulassungsbescheid einer Universität, Heiratsurkunde und Dokumente des Ehepartners, Nachweis finanzieller Mittel für den Ruhestand).
  • Antragsprozess: Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen sri-lankischen Auslandsvertretung. Der Prozess kann komplex sein und erfordert oft vorab Genehmigungen von verschiedenen Ministerien oder Behörden in Sri Lanka. Die Bearbeitungszeiten variieren erheblich.
  • Gebühren: Unterschiedlich und abhängig von Visumtyp, Nationalität und Dauer.

Visum für Sri Lanka: Das sollten Sie abschließend beachten

Sri Lanka bietet mit dem ETA-System eine relativ unkomplizierte Einreisemöglichkeit für die meisten Kurzzeitbesucher. Angesichts der dynamischen Anpassungen der Visapolitik, insbesondere möglicher temporärer Visumbefreiungsprogramme zur Tourismusförderung, ist es jedoch von größter Wichtigkeit, sich vor jeder Reiseplanung direkt auf den offiziellen Webseiten der sri-lankischen Regierung, wie dem Department of Immigration and Emigration www.immigration.gov.lk) und dem ETA-Portal www.eta.gov.lk, zu informieren. Beachten Sie auch, dass eine Gelbfieberimpfbescheinigung erforderlich sein kann, wenn Sie aus einem Land mit Gelbfieberrisiko einreisen. OnlineVisa.de ist bestrebt, Ihnen einen klaren und aktuellen Überblick zu verschaffen, kann jedoch eine individuelle Prüfung der offiziellen Quellen und keine Rechtsberatung ersetzen. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie die vielfältigen Schönheiten Sri Lankas unbeschwert genießen.